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Rechtsextremismus bekämpfen - gegen die Kriminalisierung antirassistischer Initiativen PDF Drucken E-Mail

Die Verleihung des sächsischen Förderpreises für Demokratie und die daran anknüpfende Debatte um eine zunehmende Kriminalisierung antirassistischer und antifaschistischer Arbeit hat auch den Bezirksjugendausschuss des DGB Berlin-Brandenburg beschäftigt.

Der Beschluss des Gremiums kann hier nachgelesen werden.

Rassistisches, nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut hat sich am

rechten politischen Rand längst etabliert. Rechte Parteien und Gruppierungen verbreiten ihre menschenverachtende Hetze offen im Internet, in den Medien und auf der Straße.

Rechtsextreme Meinungen sind aber längst kein Phänomen in einer ab- und

ausgegrenzten Minderheit. Eine kürzlich von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte

Studie zeigt, dass rechte Meinungen auch in der sogenannten gesellschaftlichen „Mitte“

weit verbreitet sind. Initiativen, Gruppen und Projekte, die sich aktiv gegen den Vormarsch rechter Gesinnungen zur Wehr setzen indem sie antirassistische Bildungsarbeit machen, über Rechte Meinungen aufklären und sich Nazis bestimmt und gewaltfrei in den Weg stellen, wenn diese ihr diskriminierendes Gedankengut auf die Straße bringen wollen, verdienen unsere volle Anerkennung und Unterstützung.

In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung wurde beschlossen, die

Bundesprogramme gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus

auszuweiten. Das ist unverzichtbar und wird ausdrücklich begrüßt. Daneben wurde die

Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus von der Bundesregierung zur Zielsetzung

erklärt. Diese Neuausrichtung der Bundesprogramme, das wurde bereits an vielen Stellen

kritisiert, entbehrt einer fachlich begründete Problembeschreibung. Sie ist politisch

motiviert und will eine veränderte Gefahrendiagnose durchsetzen, deren Grundlage eine

inakzeptable sprachliche Gleichsetzung von „Links“- und „Rechtsextremismus“ ist. Zu

befürchten ist, dass dies zu einer Ausgrenzung antirassistischer Initiativen und Projekte

führen wird.

Bei der Verleihung des sächsischen Förderpreises für Demokratie hat sich diese

Befürchtung kürzlich bestätigt. Die für den Preis nominierten Projekte sollten vorab eine

Erklärung unterzeichnen, in der sie sich selbst „zur freiheitlichen demokratischen

Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“ und bestätigen, dass sie „auf

eigene Verantwortung dafür Sorge [zu] tragen, dass die als Partner ausgewählten

Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes

verpflichten.“ Als Informationsquelle für die Beurteilung von Partnern wird ausdrücklich auf

„die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder“ hingewiesen.

Gesinnungserklärungen dieser Art sind prinzipiell abzulehnen. Es ist nicht hinnehmbar,

dass ein staatlicher Generalverdacht gegen alle etabliert wird, die sich gegen Rassismus

und Rechtsextremismus engagieren. Ganz praktisch wären zivilgesellschaftlich Engagierte

in Zukunft gezwungen, zu ihren Bündnispartnern - von Kirchgemeinden über

Jugendgruppen sowie im Bundes- und Landtag vertretenen Parteien und anderen

Vereinen - Informationen einzuholen und zum Beispiel Anfragen beim Verfassungsschutz

zu stellen. Staatliche Aufgaben, wie der Schutz der Verfassung, werden so auf

nichtstaatliche Organisationen übertragen, die weder die Ressourcen, noch die

Legitimation für derartige Überwachungsaufträge haben.

Deshalb fordern wir:

- die weitere Ausweitung finanzieller Ressourcen für Projekte und Initiativen, die sich

gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren

- Die Rücknahme der Bundesprogramme gegen „Linksextremismus“

- Den sofortigen Stopp der generellen Verdächtigung von Projekte gegen Rassismus

und Rechtsextremismus als potentielle Extremisten und Antidemokraten

Antrag zur Weiterleitung an den DGB Bezirksvorstand Berlin-Brandenburg